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Autor: Matthias

Aktualisiert: 16. Nov. 2021

Abruf von Inhalten über das Smartphone

Auf Instagram gibt es jetzt den Trend, man folgt 12 Profilen, um dann tolle Gewinne in Aussicht gestellt zu bekommen. Das sind Smartphones, Konsolen und andere angesagte Elektronik.

Laut einer Doku [1], erhöhten Influencer damit ihre Follower bspw. um 60.000 Follower bei Instagram, innerhalb von 2-3 Tagen. Auch Promis wie Dieter Bоhlen machten auf solche Gewinnspiele aufmerksam. Cаlvin Hollywооd gab in einem Kommentar auf YouTube an, diesbezüglich eine Anfrage erhalten zu haben, die er abgelehnt hatte.

300 deutsche Instagram Follower einkaufen für den eigenen Kanal, kostet 42,99€ auf LikesAndMore.de, Follower von deutschen Premium-Accounts kosten 207,99€.

RocketLikes.de verlangt für 10.000 deutsche Instagram Abonnenten, 3.000€.

Wenn wir jetzt denken, was in Gewinnspielen verschenkt wurde, lohnte es sich, in Gewinnspielen diese ganze Elektronik an Menschen zu verschenken. Besser vielleicht, als das Geld bei einer Werbeagentur zu investieren, oder? Vielleicht sollte man Dieter Bоhlen die Teilnahme an einer solchen Aktion nicht negativ anrechnen.

Außerdem stand es jedem frei, den gefolgten Profilen wieder zu ent-folgen.

Manche Unternehmer bekamen auf diese Weise, ihre Reichweite gesteigert. Dies sind allerdings keine echten Fans. Es sind laut Aussage eines Kritikers [2], Menschen die dann langfristig in die Verkaufstrichter jener Unternehmer gezogen werden sollen oder einer repräsentativen Wirkung dienen können.


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Veröffentlicht: 2021-11-16 | Zuletzt aktualisiert: 2021-11-16

Autor:

Matthias


Matthias’ schreibt über Online Marketing Themen, wie Content-, E-Mail- und Affiliate-Marketing. Er schätzt Menschen, die in ihrer Mitte sind. Sein Motto: „Jeden Tag finden Lernprozesse statt.“ Sogenannte „Fehler“ führen zu Erkenntnisprozessen und Erfahrungswerten.


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  • Laut einem Bericht von t3n, dürfte diese Möglichkeit zukünftig entfallen. https://t3n.de/news/empfehlungsmarketing-5-regeln-werbung-1431274/

    Meine Meinung ist, dass man alleine aufgrund der Anzahl an Fans nicht kaufen sollte.

    Es gibt wichtigere Dinge, für die Reputation. z. B. Berichterstattungen und Interviews in Zeitschriften.

    Es gibt heute auch veröffentliche Pressemeldungen auf Firmen.Handelsblatt.com gelistet. Pressemeldungen stammten vom den Unternehmen selbst, teilweise distanzieren sich die Verlage von den Inhalten dieser Beiträge komplett. Handelsblatt ließ diese Subdomain über eine andere Firma laufen, die Wеb 2.0 Intеrnеt GmbH wird im Impressum genannt.

    Am Anfang solcher PR-Meldung-Seiten wird kurz erwähnt, dass es sich um Werbung handelt. Man nennt es bspw. „Anzeigensonderveröffentlichung“. Darunter heißt es: „Sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners. Für den Inhalt auf dieser Seite ist nicht das Handelsblatt verantwortlich.“

    Man verkauft das Branding von Handelsblatt, damit unter deren Logo und Domain, andere Unternehmen Presseberichte veröffentlichen können.

    Das Vertrauen steigt, dennoch bleibt es Werbung, was so aus meiner Sicht nicht immer klar erkenntlich ist. Auch wer der Autor dieser Beiträge ist, ist so nicht immer klar ersichtlich.

    Es gibt Bewertungsportale wie Trustpilot. Wenn man hier fast nur 4-5 Sterne Bewertungen vorfindet, sowie keine negativen Bewertungen, sollte man achtsam sein. Es kann sein, dass Bewertungen aus unterschiedlichen Gründen gelöscht wurden.

    Instagram ist besonders bei jungen Menschen beliebt. Nur weil jemand dort Zehntausende Fans hat, heißt das nicht, dass ich demjenigen vertraue. Er gibt eben mehr Einblicke in sein Leben, als jemand anders. Instagram zu nutzen und wie man es nutzt, ist auch abhängig von der eigenen Persönlichkeit.

    Die Menschen in der heutigen Zeit schauen sich solche Webseiten genauer an.

    Für mich ist dies ein Zeichen dafür, dass die Verlagswelt einstecken musste. Es sieht für mich so aus, dass sie Wege finden müssen, an Geld zu kommen. Die Vermarktung von Subdomains der eigenen Website für andere Firmen, die dann dort wiederum Anzeigen bzw. Pressemeldungen anderer Firmen veröffentlichen, scheint da eine Lösung zu sein.

    Die Firmen werben dann auf ihren Webseiten mit „bekannt aus: Handelsblatt-Logo, weitere Logos“ Von den 4 Logos sind z. B. 3 der Berichte jener Zeitschriften eine PR-Meldung und hinter 1 Logo steckte eine echte redaktionelle Arbeit, wo dann auch obig ein Autor genannt wurde.

    Lernen kann man daraus, die Quellen zu recherchieren. Solche Vorgehensweisen dürften rechtlich in einen Graubereich fallen. Die Unterscheidung von redaktionellen und werbenden Inhalten sollte klar ersichtlich sein. Ich denke, dass die Verlage diesbezüglich ggf. nachbessern werden.

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