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  • Gewerbe anmelden und mit Digistore24 als Affiliate starten – Tipps und rechtliche Fallstricke

Offenlegung: Dieser Artikel kann Affiliate-Links enthalten. Als Affiliate erhalte ich eine Vergütung, wenn Du über diese Links (markiert mit *) einkaufst, ohne dass Dir zusätzliche Kosten entstehen.


Autor: Matthias

Aktualisiert: 05. Mai. 2021

Gewerbe anmelden, Digistore24 Affiliate, Tipps, Rechtliche Fallstricke

In einer Community stellte jemand diese Frage, die bisher kaum beantwortet wurde. Nach dem Lesen dieses Beitrages weißt du mehr darüber.

Falle ich in eine Scheinselbständigkeit?

Die Selbständigkeit ist gegeben, wenn der Ausübende für 1 Unternehmen alleine tätig ist und dabei nicht bemüht ist, weitere Auftraggeber zu finden oder Geschäftspartnerschaften aufzubauen. (Das Bemühen darum genügt, den Vorwurf einer Scheinselbständigkeit zu entkräften.)

Rechtlich gesehen ist Digistore24 ein Reseller für die Produkte anderer Unternehmer. Affiliates arbeiten hier im rechtlichen Sinne mit Digistore24 zusammen. Erkenntlich ist es daran, dass vermittelte Käufer von Produkten, die AGBs von Digistore24 akzeptieren, nicht die AGBs der Anbieter jener Produkte.

Es könnte eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegen,

  • wenn jemand als Gewerbetreibender aktiv ist und ausschließlich Einnahmen durch das Bewerben von Produkten über Digistore24 erhält (und auch nicht an anderen Einnahmen interessiert ist; dies wäre bereits nicht mehr der Fall, wenn auf der eigenen Webseite oder dem YouTube-Kanal, Google-Anzeigen oder gesponserte Beiträge die selbst akquiriert wurden, geschaltet wären)
  • wenn jemand nirgendwo anders als Affiliate für ein Unternehmen tätig ist (das ist praktisch nie der Fall. Viele sind auf Plattformen bei Amazon, Affilicon, Awin oder Copecart, parallel dazu aktiv. Das genügt um die Scheinselbständigkeit zu entkräften, selbst wenn nur über Digistore24 Einnahmen entstanden)

Zählen einzelne Vendoren als Auftraggeber?

  • Der Affiliate schließt einen Vertrag mit Digistore24 ab. (Es ist eine Partnerschaft im Bezug auf den Vertrieb von Produkten, die vom Affiliate eingegangen wird)
  • Die Vendoren (die Bereitsteller der Angebote) bestimmen, wer für ihre über den Reseller angebotenen Produkte, als Affiliate tätig sein darf.
  • Die Vendoren können auch bestimmen, welche Werbung erlaubt ist und welche nicht.
  • Die Vendoren können die Affiliates, die für ihre Angebote Kunden akquirieren, unterstützen.

Hinweise bzgl. dem Urheberrecht

Geschützte Marken und Logos dürfen u. U. nur nach Absprache genutzt werden. (Manchmal dürfen sie nicht grafisch bearbeitet oder beliebig irgendwo eingefügt werden.)

Das Kopieren von Inhalten anderer ist verboten.

Erlaubt ist es, von den Verkäufern der Produkte angebotene Werbemittel zu nutzen und ggf. anzupassen.

Werbung darf nur so geschaltet werden, wie sie von Anbietern von Produkten gestattet ist. Teils gibt es Einschränkungen die zu beachten sind.

Achtet bei frei nutzbaren Material aus dem Internet auf die Lizenzbedingungen. Es gibt unterschiedliche Lizenzen. Manches Material darf z. B. nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden oder muss bei deren Nutzung, unter selbiger Lizenz weitergegeben werden.

Urheberrechte für Werke gelten bis zu 70 Jahre, wobei diese Zeiträume, wie bei Werken von Disney und der Mickey Mouse geschehen, verlängert werden können.

Umgang mit dem Finanzamt

Folgende Regelungen gibt es für Starter

  • Kleinunternehmer Regelung ohne MwSt. Abführung
  • Kleinunternehmer Regelung mit monatlicher Abführung der MwSt.

Wer erwartet, unterhalb der Verdienstgrenze des Kleinunternehmers zu bleiben (Umsatz unter 22.000€/Jahr, zu erwartender Umsatz im aktuellen Jahr unter 50.000€), kann die Kleinunternehmer Regelung wählen.

Was die Kleinunternehmer Regelung ohne MwSt. Abführung bedeutet

  • Ausgaben können inkl. MwSt. als Ausgabe in der EÜR (= Einnahmen-Überschuss Rechnung) geltend gemacht werden (Hinweis: die EÜR ist mit einer Software wie WisoSteuer möglich)
  • Die selbst bezahlte MwSt. für Geschäftsaufgaben kann nicht über die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung zurückgeholt werden
  • Die MwSt. muss nicht abgeführt werden, außer der Umsatz innerhalb des Jahres steigt auf über 22.000€, dann muss die im jeweiligen Jahr nicht gezahlte MwSt. nachgezahlt werden

Ob die Kleinunternehmer Regelung mit oder ohne MwSt. Abführung gewählt werden soll, fragt das Finanzamt per Brief ab, nachdem das Gewerbe angemeldet wurde.

Vorbereitung für die EÜR treffen

EÜR steht für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Am Jahresende ist eine Steuererklärung vorzuweisen, die elektronisch eingereicht wird. Umsetzbar bspw. mit WISO Steuer oder einer vergleichbaren Software.

Wer mit anderen Unternehmen kooperiert, sollte sich die PDF-Belege in einem Ordner ablegen und für die EÜR die Ausgaben eintragen. Für die Ausgaben muss ebenfalls die Rechnung vorliegen.
Für weitere Informationen empfiehlt es sich, sich auf Fachseiten zum Thema Steuerrecht für Gründer und Kleinunternehmer zu informieren.

Zu beachten ist bei geschäftlich genutzten Geräten, dass wenn das Gewerbe nicht läuft und beendet wird, die nur fürs Business gekauften und in der EÜR aufgelisteten Geräte, als Einnahme verbucht werden müssen, wenn das Gewerbe abgemeldet wird.

Beispiel:

  • 1.500€ Laptop Anschaffung, als Geschäftsausgabe geltend gemacht, Vorsteuer zurückgeholt
  • Abschreibung wurde durchgeführt, um den Gewinn zu reduzieren
  • Gewerbe wurde 2 Jahre lang betrieben
  • Restwert des Geräts liegt bei 750€
  • Das Gerät muss bei Gewerbeauflösung versteuert werden (MwSt. ist abzuführen, 630€ Erlös + 120€ erhält das Finanzamt), 630€ wird als Gewinn beim beenden des Geschäftsjahrs gebucht, für den Verkauf des Geräts

Ich würde mir überlegen, ob ich genutzte Geräte bei einem Gewerbe als Ausgaben angebe.

Bei Firmensitz im Ausland

Wer seinen Firmensitz im Ausland hat, sollte sich dort von einer (auf sein Business vertrauten) fachlich spezialisieren Stelle beraten und ggf. bei der Abrechnung unterstützen lassen.

KRD Regelung: auf Anfrage teile ich gerne Informationen darüber mit. Für Restaurants und Gastronomie-Gewerbe auf einem eigenen Grundstück betrieben, kann die KRD-Regelung in der aktuellen Zeit, besonders Sinn machen.

Wo ist die Steuernummer zu hinterlegen

Man gibt die Steuernummer oder die USt-ID-Nr. bei Affiliate-Plattformen an. Nicht nur bei Digistore24, immer dort wo eine Steuer-ID bzw. Tax-ID verlangt wird.

Falls man Kleinunternehmer ist

  • Die Steuernummer angeben, die vom Finanzamt für den Betrieb zugewiesen wurde
  • Nachfragen falls einem keine Nummer bekannt ist, bzw. dann die private Steuernummer angeben

Falls man die Umsatzsteuer abführt

  • Wenn man die MwSt. abführt, teilt einem das Finanzamt eine USt.-ID-Nr. mit

Weitere Unterlagen, die abgefragt werden

Teilweise werden folgende Unterlagen zur Vorlage verlangt:

  • gültiger Ausweis oder Reisepass, u. U. Video-Ident oder Video-Postident
  • Nachweis des Gewerbescheins, ggf. notwendige behördliche Erlaubnis
  • Bestätigung des Finanzamts, dass die Steuernummer gültig ist (einen Stempel mit Datum oder ein aufgedrucktes Datum sollte der Brief vom Finanzamt beinhalten, teils darf er nicht älter als 3 Monate sein)
  • eine Abrechnung wie Stromrechnung oder Kontoabrechnung (als Nachweis für den Wohnsitz), die nicht älter als 3 Monate als ist

Meistens werden all diese Unterlagen nicht für Anmeldungen verlangt. Um die Abläufe zu passieren ist es ratsam, die Unterlagen falls gefordert einzureichen. (Auch wenn die Abfrage danach rechtlich gesehen, nicht gefordert werden dürfte.)

Selbst informieren

Sich mit dem Thema Bürokratie und der Verwaltung eines Unternehmens zu beschäftigen ist sinnvoll. Manchen bereitet es wenig Freude. Die Grundlagen sollte man wissen, auch wenn man das Thema später abgibt an jemand anders.

Mit Humor an das Thema herangehen

Bspw. mit dem Titel: Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Dummies* (online bestellbar oder frage im Buchladen vor Ort), auch zum Thema Existenzgründung* verfügbar.

Haftungsausschluss:
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine rechtlich verbindlichen Aussagen dar. Eine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der hier genannten Inhalte ist ausgeschlossen. Für rechtsgültige Aussagen, bitte ich, sich an jemanden zu wenden, der sich mit dem konkreten Einzelfall des jeweiligen Unternehmers oder Gründers näher befasst hat. (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Steuerkanzlei, Gründungsberater, Unternehmensberater)

Veröffentlicht: 2021-02-06 | Zuletzt aktualisiert: 2021-05-05

Autor:

Matthias


Matthias’ schreibt über Online Marketing Themen, wie Content-, E-Mail- und Affiliate-Marketing. Er schätzt Menschen, die in ihrer Mitte sind. Sein Motto: „Jeden Tag finden Lernprozesse statt.“ Sogenannte „Fehler“ führen zu Erkenntnisprozessen und Erfahrungswerten.


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